Bebauungspläne der Ortsgemeinden
Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung sieht das BauGB vor. Die Bürger sind frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um Entwurfsfassungen handelt und diese noch keine Rechtskraft entfalten.
Hinweis:
DIN-Normen liegen zur Einsichtnahme im Zimmer Nr. 226, 2. Stock, Rathaus Neubau aus.
Ortsgemeinde Neuhäusel
8. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Haid“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum: 04.08.2025 bis 07.09.2025 (einschließlich)
Ortsgemeinde Görgeshausen
III. Änderung Bebauungsplan „Brunnenstraße“
Verfahrensstand:
Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGBBeteiligungszeitraum:
14.07.2025 – 15.08.2025 (einschließlich)Ortsgemeinde Görgeshausen
9. Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGBBeteiligungszeitraum:
07.07.2025 – 13.08.2025 (einschließlich)- Bekanntmachung mit Übersichtsplan (PDF)
- Inhaltsverzeichnis (PDF)
- Satzung mit Übersichtsplan (PDF)
- Planzeichnung (PDF)
- Textliche Festsetzungen (PDF)
- Begründung (PDF)
- Geräuschimmissionsprognose (Anlage zur Begründung) (PDF)
- Datenschutzrechtliches Informationsblatt (PDF)
- Nach Einschätzung der Ortsgemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahme (PDF)
Ortsgemeinde Stahlhofen
Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dielkopf“
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum: 30.06.2025 bis 01.08.2025 (einschließlich)