Fundangelegenheiten

Fundangelegenheiten

Fundsachen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Fundrecht, müssen Gegenstände die Sie gefunden haben und deren Wert 10,00 Euro übersteigt beim zuständigen Fundamt abgegeben werden.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Entgegennahme und Aufbewahrung sowie die ordnungsgemäße Rückgabe an den Verlierer durch das Bürgerbüro als Fundamt wahrgenommen. Für Fundsachen in den Ortsgemeinden stehen Ihnen auch die Ortsbürgermeister bzw. Ortsbürgermeisterinnen als Ansprechperson zur Verfügung. Wir geben Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft darüber, ob von Ihnen verlorene Sachen bei uns abgegeben wurden. Dazu sollten Sie den verlorenen Gegenstand sowie Zeit und Ort des Verlustes möglichst genau beschreiben können.

Nach einer Aufbewahrungszeit von sechs Monaten gehen Fundsachen, die der Verlierer nicht abgeholt hat, in das Eigentum der Verbandsgemeinde über oder werden auf Wunsch an den Finder ausgehändigt.


Fundtiere

Für Fundtiere gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Fundsachen. Die Betreuung von Fundtieren ist jedoch für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur an den Mons & Tabor Tierschutz e.V. übertragen. Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Verein in Verbindung, wenn Sie ein Tier verloren oder gefunden haben.


Sie erreichen die Tierheimleitung wie folgt: