Fundangelegenheiten

Fundangelegenheiten

Fundsachen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Fundrecht, müssen Gegenstände die Sie gefunden haben und deren Wert 10,00 Euro übersteigt beim zuständigen Fundamt abgegeben werden.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Entgegennahme und Aufbewahrung sowie die ordnungsgemäße Rückgabe an den Verlierer durch das Bürgerbüro als Fundamt wahrgenommen. Für Fundsachen in den Ortsgemeinden stehen Ihnen auch die Ortsbürgermeister bzw. Ortsbürgermeisterinnen als Ansprechperson zur Verfügung. Wir geben Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft darüber, ob von Ihnen verlorene Sachen bei uns abgegeben wurden. Dazu sollten Sie den verlorenen Gegenstand sowie Zeit und Ort des Verlustes möglichst genau beschreiben können.


Bekanntgabe des Fundamtes in der 34. KW

Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montabaur abgegeben worden:

21/26

Fahrrad MTB 26“ schwarz

23/26

Roter Rucksack mit Schulsachen

32/26

Blaues Lederportemonnaie mit Bargeld

33/26

Smartphone XIAOMI

34/26

Schwarze Herrengeldbörse ohne Inhalt

35/26

3 Ringe + Brosche

38/26

Goldarmband oder Fußkettchen

39/26

Grablaterne

41/26

Porzellanherz weiß mit Spruch

43/26

Kopfhörer Balco

44/26

Kindertablett, blau

45/26

Schwarze Geldbörse mit Inhalt

46/26

Koffer Rimowa, grün

47/26

Koffer Rimowa, schwarz

50/26

Tasche mit Sonnenbrille, Apple Watch, Sportkleidung …

57/26

Fahrrad MTB Sharptail RL

59/26

Ring, silber mit Muster

62/26

Arbeitstasche mit Präsentationskarten, versch. Stifte

66/26

Rotes Lederportemonnaie in Herzform mit Geld

71/26

JBL Over-Ear-Kopfhörer

74/26

Kleine Bluetoothbox von Teufel

79/26

Goldene Ohrstecker mit türk. Stein in Schmuckkästchen

 

 

 

Diverse Schlüssel + Bargeld


Nach einer Aufbewahrungszeit von sechs Monaten gehen Fundsachen, die der Verlierer nicht abgeholt hat, in das Eigentum der Verbandsgemeinde über oder werden auf Wunsch an den Finder ausgehändigt.

Die rechtmäßigen Verlierer möchten sich bitte zeitnah bei der Verbandsgmeindeverwaltung Montabaur/Bürgerbüro, Tel. 02602/126-123 melden.


Fundtiere

Für Fundtiere gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Fundsachen. Die Betreuung von Fundtieren ist jedoch für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur an den Mons & Tabor Tierschutz e.V. übertragen. Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Verein in Verbindung, wenn Sie ein Tier verloren oder gefunden haben.

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    2. Farben umkehren

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