Bebauungspläne der Ortsgemeinden
Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung sieht das BauGB vor. Die Bürger sind frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um Entwurfsfassungen handelt und diese noch keine Rechtskraft entfalten.
Hinweis:
DIN-Normen liegen zur Einsichtnahme im Zimmer Nr. 226, 2. Stock, Rathaus Neubau aus.
Ortsgemeinde Gackenbach
Bebauungsplan „Am Friedhof“
Durchführung ergänzendes Verfahren gemäß § 215a Abs. 2, 3 BauGB i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB
Hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum: 26.02.2024 – 29.03.2024 (einschließlich)
- Öffentliche Bekanntmachung
- Planzeichnung
- Begründung und Textfestsetzungen
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Umweltbericht
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
- Eingriffsplan Biotoptypen
- Eingriffsplan
- Ausgleichsplan Wald
- Pflanzschema RRB
- Übersichtsplan
- Aufstellung Geruchsimmissionsprognose
- Aufstellung Geruchsimmissionsprognose Anlage
- Aufstellung schalltechnische Stellungnahme
- Nach Einschätzung der Gemeinde vorliegende, umweltbezogene Stellungnahmen
- Formblatt Datenschutz
Ortsgemeinde Nentershausen
V. Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte"
Verfahrensstand: Offenlage nach § 3 II BauGB
Beteiligungszeitraum: 18.03.2024 - 19.04.2024 (einschließlich)
Ortsgemeinde Eitelborn
Bebauungsplan „Wald- und Naturkindergarten“
Aufstellung des Bebauungsplans „Wald- und Naturkindergarten“ im Regelverfahren
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum: 18.03.2024 – 22.04.2024 (einschließlich)