Wahl des Landrates des Westerwaldkreises am 16. August 2026
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bis spätestens zum 26. Juli 2026 werden Ihnen die Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Landrates des Westerwaldkreises. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Sie habend folgende Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:
- mittels Online-Wahlschein unter folgendem Link: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=200
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
- per Mail an briefwahl@montabaur.de
- schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur – Wahlamt -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
- per Fax
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Bitte geben Sie folgende Daten bei der Beantragung an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- ggf. eine abweichende Versandanschrift
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus in Montabaur einwerfen.
Sie haben außerdem die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro zu beantragen. Falls gewünscht, können Sie unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Bitte beachten Sie, dass sich das Briefwahlbüro, wie bereits bei der Bundestagswahl 2025, nicht mehr im Rathaus befindet und unter folgender Adresse zu erreichen ist:
Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Montabaur
Steinweg 34
1. Obergeschoss
56410 Montabaur
Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mögliche Stichwahl

Sie haben die Möglichkeit bei der Beantragung eines Wahlscheins bereits den Wahlschein für eine mögliche Stichwahl zu beantragen. In diesem Fall werden Ihnen nach der Hauptwahl automatisch die neuen Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl zugesendet.
Sofern Sie den Antrag schriftlich über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen, können Sie hier entsprechend ankreuzen, dass Sie auch für die Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Sofern Sie den Antrag online stellen, haben Sie hier im Antragsverfahren ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein außerdem für die Stichwahl zu beantragen.


