Bauklötze

Laufende Bauleitplanverfahren

Laufende Bauleitplanverfahren

Nachstehend können Sie sich zu den im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren befindlichen Bauleitplänen der Verbandsgemeinde Montabaur, der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinden informieren:


Die Bauleitplanung beinhaltet Instrumente zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinden und umfasst die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und als verbindliche Bauleitplanung den Bebauungsplan. Die rechtlichen Grundlagen für das Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- und Aufhebungsverfahren von Bauleitplänen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Flächennutzungsplan wird für das Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Das Aufstellungsverfahren orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung sowie der Regionalen Raumordnungsplanung. Die Inhalte des Flächennutzungsplanes werden nicht flächenscharf (flurstücksscharf) dargestellt, so dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtskraft gegenüber dem Bürger entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist jedoch behördenverbindlich und stellt die Grundlage für die Entwicklung eines Bebauungsplanes dar. Die Flächennutzungsplanung obliegt der Verbandsgemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe.

Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes zur konkreten städtebaulichen Ordnung in abgegrenzten Teilbereichen (Geltungsbereichen) der Gemeinde aufgestellt. Die Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur beschließen Ihre Bebauungspläne mit den rechtsverbindlichen Festsetzungen als Satzung (verbindliches Ortsrecht) in eigener Zuständigkeit.

Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne ist eingehend im BauGB geregelt. Insbesondere sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wirksam an der Bauleitplanung beteiligt werden. Aber auch eine umfassende Bürgerbeteiligung sieht das BauGB vor. Die Bürger sind frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Sofern Sie auf eine laufende Planung durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam geworden sind bzw. im Falle der Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben, können Sie die Planentwürfe auch auf dieser Internetseite einsehen. Die nachstehend veröffentlichten Unterlagen dienen somit zugleich der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung.

Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um Entwurfsfassungen handelt und diese noch keine Rechtskraft entfalten.

Hinweis:
DIN-Normen liegen zur Einsichtnahme im Zimmer Nr. 223, 2. Stock, Rathaus Neubau aus.