Girod Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 22.04.2024 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 109. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2024 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 22.04.2024 bei der o. g. Stelle schriftlich einzureichen.



Jahresabschluss