Gackenbach Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 09.03.2023 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 111. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2023 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 09.03.2023 bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 


Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 06.03.2023 bis zur Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 111. Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2023 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 06.03.2023 bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.



Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach haben in ihrer Sitzung vom 14.02.2022 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Der Doppelhaushaltsplan 2022/2023 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.

Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.


Jahresabschluss