Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Jahr 2025 verabschiedet.
Der Haushaltsplan gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.
Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.
Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 23.02.2026 bis zur Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2026 können ab dem 23.02.2026 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.


