Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 02.03.2026 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 111, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Gackenbach, für das Haushaltsjahr 2026, können ab dem 02.03.2026 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.
Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 23.02.2026 bis zur Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2026 können ab dem 23.02.2026 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.


