Stahlhofen Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 15.04.2024 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 111. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 2024 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 15.04.2024 bei der o. g. Stelle schriftlich einzureichen.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates haben in ihrer Sitzung vom 14.06.2023 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2023 beschlossen und verabschiedet. Der Haushaltsplan 2023 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.

Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.


Jahresabschluss