Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 31.03.2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 2025 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab 31.03.2025 bei der o.g. Stelle schriftlich einzureichen.
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates haben in ihrer Sitzung vom 29.04.2024 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2024 beschlossen und verabschiedet.
Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.