Einmalige Förderung zur Stärkung der Nachwuchsarbeit im Bereich Kultur
Der Partnerschaftsverein „Deutsch-Texanische Gesellschaft e.V.“ hat sich Ende 2024 aufgelöst und dabei gemäß Satzung das Vereinsvermögen in Höhe von 22.000 Euro für die Kulturförderung in der VG zur Verfügung gestellt. Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90 / Grüne sowie FDP haben nun einen gemeinsamen Antrag in den VGR eingebracht, nach dem das „Sondervermögen“ an Vereine verteilt werden soll, die explizit Nachwuchsförderung im Bereich Kultur betreiben.
„Der Kulturbegriff umfasst insbesondere die bildenden, darstellenden und musischen Künste sowie den Tanz“, heißt es in der Vorlage, antragsberechtigt seien „mitgliedschaftlich organisierte Vereine innerhalb der VG, die eine dezidierte Kinder- und Jugendarbeit im Bereich Kultur leisten“. Die Verwaltung soll die Regularien im Detail festlegen und das Verfahren durchführen.
„Am Ende soll das Vermögen der DTG zu gleichen Teilen an alle Vereine gehen, die sich bewerben und die Kriterien erfüllen“, erklärte Susanne Görg (CDU) für die Antragsteller. Man wolle mit dieser Initiative bewirken, dass „die Mittel sichtbar, zweckgebunden und unmittelbar den Menschen in der VG zugutekommen“ und so die Arbeit der DTG noch einmal gewürdigt wird.
Verine können bis zum 03.07.2026 über das unten stehende Formular ihren Antrag einreichen.

