Ruppach-Goldhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Haushaltsplan


Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 15.04.2024 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.


Zeit und Ort der Einsichtnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 109. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 2024 sind ab dem 15.04.2024 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der o. g. Stelle schriftlich einzureichen.



Jahresabschluss