Ruppach-Goldhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 11.05.2026 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://www.vg-montabaur.de/verwaltung-politik/steuern-haushalt-finanzen/haushaltssatzungen-haushaltsplaene/ruppach-goldhausen-haushaltssatzung-und-haushaltsplan/ 

Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 2026 können ab dem 11.05.2026 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden. 

Ruppach-Goldhausen, 04.05.2026

Gez.
Sascha Stein (Ortsbürgermeister)



Jahresabschluss

Öffentliche Bekanntmachung

zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen sowie der Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Der Rat der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 23.04.2025 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 7.938.928,67 Euro und einem Jahresüberschuss von 674.907,47 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 26.05.2025 bis 06.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern (Zimmer 109), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus und kann unten (Ruppach-Goldhausen Jahresabschluss 2023 PDF) eingesehen werden.

Montabaur, 14.05.2025

Gez.
Sascha Stein
Ortsbürgermeister



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