Nomborn Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan Entwurf

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 25.03.2024 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 109. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 2024 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 25.03.2024 bei der o. g. Stelle schriftlich einzureichen.


Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates haben die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2023 beschlossen und verabschiedet.

Der Haushaltsplan 2023 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt. Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.


Kindergartenzweckverband Heilberscheid/Nomborn

Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 01.03.2024 bis zur Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann nachstehend eingesehen werden. 

Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für die Haushaltsjahre 2024/2025 können ab dem 01.03.2024 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.


Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2023 wurden in der Sitzung am 20.04.2023 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes hat die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beschlossen und verabschiedet. Der Haushaltsplan 2022/2023 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.

Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.



Jahresabschluss