Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 09.03.2026 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 111, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Daubach, für das Haushaltsjahr 2026, können ab dem 09.03.2026 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.


