Wirtschafts-News aus der Verbandsgemeinde MontabaurWesterwälder Zeitung vom Mittwoch, 31. August 2011 Limburg gibt auf: FOC soll 2013 fertig seinBeschluss Stadt
an der Lahn stimmt für Beendigung des Rechtsstreits Von unserem Mitarbeiter Dieter Fluck und unserem Redakteur Thorsten Ferdinand Montabaur/Limburg. Die Limburger Stadtverordnetenversammlung hat die Beendigung der Klageverfahren gegen ein Factory-Outlet-Center (FOC) in Montabaur beschlossen. Damit steht dem Bau des 10 000 Quadratmeter großen Einkaufszentrums am ICE-Bahnhof juristisch nichts mehr im Wege. Rainer Dommermuth von der Immobilienfirma Sket kündigte gestern eine Eröffnung des FOC im Sommer oder Herbst 2013 an. ![]() Rechtlich keine
Chance mehr Limburgs Bürgermeister
Martin Richard (CDU) hatte den Antrag gestellt, das Streitverfahren mit
Montabaur zu beenden. Dieser wurde von der Stadtverordnetenversammlung ohne
Diskussion einstimmig angenommen. Die bevollmächtigte Frankfurter
Rechtsanwaltskanzlei soll nun angewiesen werden, die nötigen Schritte
einzuleiten. Richard begründete seinen Schritt mit der kürzlich getroffenen
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als letzter Instanz, die Beschwerde Limburgs
gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Koblenz zurückzuweisen. Damit sei der Bebauungsplan der
Stadt Montabaur für das FOC rechtlich nicht mehr angreifbar. Er halte es für
geboten und folgerichtig, die noch anhängigen Klagen zu beenden, erklärte der
Limburger Bürgermeister. Seit Beginn der
Planungen vor zehn Jahren bekämpft Limburg das Fabrikverkaufszentrum mit der
Begründung, dass dadurch den Geschäften in der Limburger Innenstadt Schaden
zugefügt werde. Bürgermeister Martin Richard erläuterte auf Anfrage, die
Auseinandersetzung habe die Kläger etwa 400 000 Euro gekostet, woran sich die
mittelhessischen Städte Weilburg, Haiger, Dillenburg, Herborn, Wetzlar und
Gießen finanziell beteiligt haben, ebenso die Limburger Werbegemeinschaften
CityRing und Altstadtkreis mit einer insgesamt hohen fünfstelligen Summe. Nach
Aussage seines Vorsitzenden Klaus Merz vom vergangenen November hatte allein
der CityRing 20 000 Euro zur Verfügung gestellt. An die Adresse Montabaurs
sagte der Limburger Bürgermeister: „Wer zunächst an der Spitze der Bewegung
gegen ein FOC in Limburg steht, auf das wir aus Verantwortung für unsere City
verzichtet haben, und dann umgehend selbst eins plant, sollte anderen
Bürgermeistern keine Unfairness vorwerfen.“ Schaaf: „Unnötiger
Aufwand“ Derweil ist Edmund
Schaaf, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, erleichtert, dass der
Rechtsstreit mit Limburg nun zu Ende geht. Die Intensität der
Auseinandersetzung bezeichnete er allerdings weiterhin als unnötig. Auch
Montabaur habe sehr viel Geld aufwenden müssen, um eine letztlich legitime
Baumaßnahme durchzusetzen. „Das war ein enormer Aufwand für gerade einmal 10
000 Quadratmeter Verkaufsfläche“, resümierte der VG-Chef. Dauer und Kosten des Verfahrens seien im Vorfeld für die Montabaurer nicht abzusehen gewesen. „Ob das wirklich alles nötig war? Da mache ich mal ein großes Fragezeichen“, sagte Schaaf. Der Bauherr zeigte sich indes „optimistisch und froh“, wie es Rainer Dommermuth von Sket formulierte. Seit der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei zwar bereits klar gewesen, dass das FOC juristisch nicht mehr zu stoppen ist. „Insofern hat sich mit dem Limburger Beschluss nicht viel geändert“, erklärte Dommermuth. Da nun mit keinen Verzögerungen mehr gerechnet werden muss, rückt der Baubeginn aber in erreichbare Nähe. Nach Angaben von Edmund Schaaf sind 16 Monate Bauzeit kalkuliert. Spätestens im Herbst 2013 soll das Einkaufszentrum fertig sein. Westerwälder Zeitung vom Mittwoch, 31. August 2011 Vorbereitungen für den Bau des FOC haben begonnen
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Pressemitteilung Nr. 56/2010 des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg
Die Stadt Montabaur möchte im Bereich des ICE-Bahnhofs unmittelbar an der Bundesautobahn A 3 ein Fabrikverkaufszentrum vor allem für Bekleidung ansiedeln. Gegen den Bebauungsplan haben die Städte Limburg, Koblenz und Neuwied Normenkontrollanträge gestellt. Sie befürchten, das Fabrikverkaufszentrum werde zu erheblichen Umsatzeinbußen für den Einzelhandel in ihren Innenstädten führen. Nachdem Bemühungen des Gerichts um eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits zwischenzeitlich gescheitert sind, hat die Stadt Koblenz ihren Antrag zurückgezogen. Die Normenkontrollanträge der Städte Limburg und Neuwied hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom heutigen Tage abgelehnt.
Für den Bebauungsplan bestehe ein besonderer städtebaulicher Anlass. Er diene der Fortentwicklung des Geländes um den ICE-Bahnhof in Montabaur als einzigem ICE-Haltepunkt an dieser Strecke in Rheinland-Pfalz. Demgegenüber handele es sich bei den befürchteten Einflüssen auf den Einzelhandel lediglich um mittelbare Auswirkungen, die in gewissem Maße hinzunehmen seien.
Der Bebauungsplan entspreche auch dem Gebot planerischer Konfliktbewältigung. Er trage den Interessen der Nachbarstädte am Schutz ihres Einzelhandels Rechnung, indem er die zulässige Verkaufsfläche auf 10.000 m² und das Sortiment auf „FOC-typische“ Waren wie etwa Auslaufmodelle oder Restposten bestimmter Marken beschränke. Die Begrenzung der Verkaufsfläche und deren Aufteilung auf verschiedene Sortimentstypen (u.a. 66% Bekleidung, 14% Schuhe) sei rechtlich auch zulässig.
Das FOC Montabaur verstoße des Weiteren nicht gegen die übergeordneten Ziele der Raumordnung des Landes. Es stehe namentlich nicht im Widerspruch zum sogenannten Zentralitätsgebot nach dem Landesentwicklungsplan IV. Denn Montabaur sei ein Mittelzentrum, in dem auch Einkaufszentren mit mehr als 2000 m² angesiedelt werden dürften. Das geplante FOC verstoße auch nicht gegen das städtebauliche Integrationsgebot, demzufolge großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment nur in zentralen Versorgungsbereichen – also insbesondere in Innenstädten – angesiedelt werden dürften. Denn insoweit habe das Landesinnenministerium durch einen Zielabweichungsbescheid eine Ausnahme für das FOC Montabaur zugelassen. Dieser Bescheid sei mittlerweile bestandskräftig und könne daher im Rahmen der vorliegenden Normenkontrollverfahren nicht überprüft werden. Auch im Übrigen sei das FOC aus raumordnungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
Der Bebauungsplan verstoße schließlich auch nicht gegen das interkommunale Abstimmungsgebot, demzufolge Gemeinden von ihrer Planungshoheit nicht rücksichtslos zum Nachteil der Nachbargemeinden Gebrauch machen dürften. Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung könne von schädlichen Auswirkungen des FOC auf die klagenden Städte Limburg und Neuwied nicht ausgegangen werden. Mit erheblichen Umsatzeinbußen für den Einzelhandel sei aufgrund der im gerichtlichen Verfahren vorgelegten und eingeholten Gutachten nicht zu rechnen. Die erwartbare Umsatzumverteilung liege danach für Neuwied deutlich unter der maßgeblichen Erheblichkeitsschwelle von 10%. Für Limburg sei eine Überschreitung dieser 10%-Marke in einzelnen Sortimentsbereichen – etwa der Sportbekleidung – zwar nicht gänzlich auszuschließen. In ihrer Gesamtheit führten jedoch auch die in Limburg zu erwartenden Umsatzeinbußen nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung.
Allerdings habe die Stadt Montabaur die Auswirkungen des FOC auf den Einzelhandel in den Nachbarstädten zunächst nur unzureichend ermittelt. Das ursprüngliche, im Planaufstellungsverfahren eingeholte Gutachten beruhe auf veralteten Zahlen und weise zudem weitere Mängel auf. Es sei daher als alleinige Grundlage der interkommunalen Abstimmung nicht geeignet gewesen. Dieser Verfahrensfehler bei der Sachverhaltsermittlung sei jedoch im Rahmen der maßgeblichen Planerhaltungsvorschriften geheilt worden. Nach den nunmehr verfügbaren Erkenntnismitteln sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Montabaur den Bebauungsplan für das FOC auch bei ordnungsgemäßer Sachverhaltsermittlung in der vorliegenden Form beschlossen hätte. Urteil vom 15. November 2010, Aktenzeichen: 1 C 10320/09.OVG und 1 C 10403/09.OVG Datum: 15.11.2010 Herausgeber: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Erschließungsarbeiten im Aubachviertel laufen
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