Verkehrsbehörde (Straßenverkehr)
Das Ordnungsamt erfüllt die Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde für alle Stadt- und Gemeindestraßen sowie die klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) innerorts. Das heißt, die Verkehrsbehörde entscheidet in Abstimmung mit der Polizei und dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Eigentümer der Straße) über Verkehrsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO): Beispiele:
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