Öffentliche Bekanntmachungen
Der Sitzungskalender dient der Vororientierung. Terminänderungen sind aus besonderen Gründen möglich. Sie werden rechtzeitig mitgeteilt. Zu jeder Sitzung wird mit einer Frist von 4 Tagen gesondert eingeladen. Im Allgemeinen ist der Beginn der Sitzungen
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