Fachbereich 1 - Zentrale Dienste/Finanzen

Fachbereich 1

Büroleitung & Zentrale Dienste, Finanzen


Büroleitung

Den Blick nach innen und nach außen richten:

Neben der Vorbereitung und Koordinierung wesentlicher Ziele und Projekte der Verwaltungsleitung, sind die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, Strategien und Handlungsrahmen wesentliche Aufgabe der Büroleitung. Sie trägt Verantwortung für die Organisation und Steuerung der internen Verwaltungsprozesse.


Zentrale Dienste

Die interne Ausrichtung der Verbandsgemeindeverwaltung ist stets auf die sich wandelnden Anforderungen an eine moderne und serviceorientierte Dienstleistungsbehörde abzustimmen.

Neben der zentralen Steuerung und Unterstützung der Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung gehören vor allem Servicefunktionen für die Fachbereiche zum breitgefächerten Aufgabenspektrum. Die Schwerpunkte sind Personalwesen und -entwicklung, Organisation und -entwicklung, Qualitätssicherung und Berichtswesen, zentrale Rechtsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle, Versicherungen, IT-Management, E-Government, Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle und Internet, Materialbeschaffung, Veranstaltungsservice und das Archivwesen.

Außerdem werden die Bürgermeister:innen der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinden als Vorsitzende der kommunalen Gremien rechtlich und fachlich betreut sowie in der Führung der Verwaltungsgeschäfte unterstützt.

Servicedienste für Senioren, Kommunalpartnerschaften und Angelegenheiten der Schiedspersonen ergänzen die Aufgaben der zentralen Dienste.

Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen übernimmt der Fachbereich die Federführung bei der Organisation, Durchführung und Nachbereitung.

Das Team der zentralen Dienste besteht überwiegend aus Verwaltungsfachleuten mit unterschiedlicher Ausbildung. In den Bereichen IT, Öffentlichkeitsarbeit, Archivwesen und Qualitätsmanagement haben deren Mitarbeiter:innen fachspezifische Ausbildungen.


Zentrale Vergabestelle

Die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren ist wesentliche Aufgabe der Zentralen Vergabestelle. Über eine e-Vergabe-Plattform können die Vergaben vollständig elektronisch abgewickelt werden. Der übliche Postweg entfällt. Die Vergabeverfahren werden dadurch für alle Beteiligten einfacher, schneller und kostengünstiger.

Die Verbandsgemeinde Montabaur führt insbesondere im Hoch- und Tiefbaubereich ihre Beschaffungen mittels e-Vergabe durch.


Finanzen

Zu den zentralen Aufgaben des Sachgebiets Finanzen gehört die Erstellung und ständige Überwachung der doppischen Haushaltspläne für die Verbandsgemeinde, die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden. Jeder Kommune wird außerdem jährlich ein Jahresabschluss, bestehend aus Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Bilanz vorgelegt.

Der Haushalt ist das meist jährliche Planungswerk für alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der ihr zugehörigen Stadt Montabaur und Ortsgemeinden. Mit Beschluss der kommunalen Gremien über die Verabschiedung des Haushalts  wird  die Verwaltung ermächtigt, Ausgaben und Auszahlungen zu tätigen. Neben der Bindungswirkung nach innen entfaltet der Haushalt auch eine Bindungswirkung nach außen, z. B. über die Festlegung der Hebesätze für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer).

Im Sachgebiet Finanzen erfolgt außerdem die Veranlagung und Erhebung der Realsteuern sowie sonstigen Steuern. Für die Geschäftsbereiche der Kommunen, die steuerlich einen sog. Betrieb gewerblicher Art unterhalten und für die eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wird hier auch die Umsatzsteuer abgewickelt.


Verbandsgemeindekasse

Das Team der Verbandsgemeindekasse wickelt zentral den gemeindlichen Zahlungsverkehr ab. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören neben der termingerechten Leistung von Ausgaben und der rechtzeitigen Einziehung von Einnahmen die Verwaltung und Anlage der Geldmittel und die Verwahrung von Wertgegenständen (Sparbücher, Urkunden, Verträge etc.). Außerdem führt die Verbandsgemeindekasse die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge, Bußgelder etc.) durch. Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe einzuziehen sind.