VG Montabaur Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates haben in ihrer Sitzung vom 15.12.2023 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2024 beschlossen und verabschiedet.

Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 22.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann zusätzlich auf dieser Internetseite (siehe PDF-Datei unten) eingesehen werden.

Der Haushaltsplan 2024 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.

Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023



Jahresabschluss

Öffentliche Bekanntmachung

zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Montabaur
sowie der Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 215.813.339,18 Euro und einem Jahresüberschuss von 5.041.624,83 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Verbandsgemeinde Montabaur über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeinde Montabaur und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 05.06.2023 bis 16.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern (Zimmer 109), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus und kann nachstehend heruntergeladen werden.