Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Einsichtnahme Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab dem 17.11.2025 bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 / Finanzen, Haushalt, Steuern, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen und Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2026 können ab dem 17.11.2025 innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich eingereicht werden.
Haushaltssatzung 2025
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Jahr 2025 verabschiedet.
Der Haushaltsplan gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt.
Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan. Er liegt vom 20.01.2025 bis zum 31.01.2025 öffentlich aus.


