Ruppach-Goldhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 2025

Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

  1. Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23.04.2025 beschlossen und am 28.04.2025 der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO vorgelegt.
  2. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.05.2025 (Az.: 2B22-1182-901-10) gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.
  3. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO ab Montag, den 26.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 109 (Neubau Ebene 1) zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auf dieser Seite eingesehen werden (Ruppach-Goldhausen Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2025 PDF)
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder die aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ruppach-Goldhausen, 20.05.2025

Gez.
Sascha Stein (Ortsbürgermeister)


Jahresabschluss

Öffentliche Bekanntmachung

zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen sowie der Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Der Rat der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 23.04.2025 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 7.938.928,67 Euro und einem Jahresüberschuss von 674.907,47 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten uneingeschränkt die Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 26.05.2025 bis 06.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern (Zimmer 109), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus und kann unten (Ruppach-Goldhausen Jahresabschluss 2023 PDF) eingesehen werden.

Montabaur, 14.05.2025

Gez.
Sascha Stein
Ortsbürgermeister