Ferienbetreuung in unserer VG – Alle wichtigen Infos für Eltern auf einen Blick
Ab den Herbstferien 2026 löst das neue Konzept für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern das bisherige ab. Die Änderungen ergeben sich aus dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), welches einige Anforderungen mit sich bringt, die ab sofort auch bei uns umgesetzt werden. Im Laufe des nächsten Jahres wird das Konzept stetig weiterentwickelt und angepasst. Damit Sie schnell die wichtigsten Antworten finden, haben wir für Sie die zentralen Fragen rund um die Ferienbetreuung übersichtlich zusammengestellt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Kreisverwaltung.
Was ist GaFöG?
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sichert Kindern im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung – auch in den Ferien. Ziel ist es, Familien zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs gilt für die Erstklässler des Schuljahres 2026/27.
Was ändert sich bei der Ferienbetreuung?
Mit der bisherigen freiwilligen Ferienbetreuung wurden lediglich einzelne Ferienzeiten abgedeckt. Neu ist, dass mit dem Rechtsanspruch für Erstklässlerinnen und Erstklässler künftig eine deutlich umfassendere Ferienbetreuung vorgesehen ist. Gemäß den Vorgaben des GaFöG wird die Ferienbetreuung auf die gesamten Oster-, Sommer- und Herbstferien ausgeweitet. Zusätzlich wird die Ferienbetreuung, wie gesetzlich vorgesehen, von einer pädagogischen Fachkraft koordiniert und begleitet. Diese Erweiterung stellt die Verbandsgemeinde vor organisatorische Herausforderungen, dennoch sind wir gut darauf vorbereitet. Ziel ist es, langfristig nicht nur eine verlässliche Betreuung sicherzustellen, sondern auch neue und attraktive pädagogische Konzepte zu entwickeln.
An wen richtet sich das Angebot der VG?
Wenn Sie als Elternteil eines Kindes, das gerade in die Schule kommt, während der Ferien eine verlässliche Betreuung benötigen, ist dieses Angebot genau das Richtige für Sie.
👉 Die Betreuung umfasst acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche (montags bis freitags) und erstreckt sich über die gesamten Oster-, Sommer- und Herbstferien.
Besonders für berufstätige Eltern stellt dies eine wichtige Unterstützung dar.
Wer hat Anspruch und wer kann teilnehmen?
👉 Kinder, die im August des Schuljahres 2026/2027 in die 1. Klasse eingeschult werden, haben den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
👉 Grundsätzlich sind aber auch alle anderen Kinder der Grundschule herzlich willkommen, sofern Plätze verfügbar sind.
Was kostet die Ferienbetreuung?
150 € pro Woche
Inklusive:
- Mittagessen
- Getränke
- Snack
Gibt es Ermäßigungen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuschüsse oder Ermäßigungen möglich.
Zum Beispiel:- Familien mit geringem Einkommen können entlastet werden
- Geschwisterkinder erhalten einen Rabatt
👉 Alle Details zu Voraussetzungen, Nachweisen und konkreten Ermäßigungen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung.
Was muss ich tun, wenn ich das Angebot in Anspruch nehmen möchte?
- Anmeldung hier bei uns über Nupian
- Hilfestellungen zur Anmeldung über Nupian erhalten Sie über den Anbieter.
- Bei Bedarf entsprechende Nachweise einreichen
Was sind meine Vorteile?
✔️ Verlässliche Ferienbetreuung
✔️ Klare Wochenstruktur
✔️ Verpflegung inklusive
✔️ Finanzielle Unterstützung möglichWas kann ich tun, um zu unterstützen?
Der effektivste Weg, um zu unterstützen, ist, Teil unseres Betreuerteams zu werden.
Anna-SophiaAlle Informationen zur Bewerbung findet ihr hier.


