Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden:
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel der Rathausbehörde oder dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde MontabaurBitte beachten:
Bei der Beantragung eines Personalausweises für unter 16jährige muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein (Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sind verpflichtend!). Zudemm muss vom nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden (siehe Formulare).
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- Reisepass, unabhängig davon, ob dieser gültig oder bereits abgelaufen ist
- wenn kein Reisepass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- sorgeberechtigte Elternteile:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
- bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sorgerechtsnachweis
- sorgeberechtigte Elternteile:
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde MontabaurBitte beachten:
Bei der Beantragung eines Personalausweises für unter 16jährige muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein (Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sind verpflichtend!). Zudemm muss vom nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden (siehe Formulare).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

