Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:

    • Adoption
    • Vornamenssortierung
    • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

    Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

  • Voraussetzungen

    • Ihr Vor- oder Familienname hat sich geändert.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf
    • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis oder Reisepass
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • sorgeberechtigte Elternteile:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
        • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
      • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
        • Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur

    Bitte beachten:

    Bei der Beantragung eines Personalausweises für unter 16jährige muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein (Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sind verpflichtend!). Zudemm muss vom nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche  Einverständniserklärung vorgelegt werden (siehe Formulare).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur

Hier können Sie direkt online einen Termin vereinbaren:

Wichtiger Hinweis für Familien, Eheleute und Lebenspartnerschaften:

Wenn Sie für mehrere Personen die Termine bündeln möchten, reicht es aus, nur einen der folgenden Buchungslinks zu öffnen. Wählen Sie einfach bei der Terminbuchung die zusätzliche Terminart aus und geben sie die Personenanzahl an.

Online-Terminbuchung - bis 16. Lebensjahr

Online-Terminbuchung - 16. bis 24. Lebensjahr

Online-Terminbuchung - ab 24. Lebensjahr

Zuständige Abteilungen

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern