Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde MontabaurDie Verbandsgemeinde Montabaur hat unter der Beteiligung von Bürgerinnern und Bürgern bei dem Institut für Sportstättenentwicklung einen Sportstättenleitplan in Auftrag gegeben.
Diesen können Sie hier einsehen.

