Wasserhausanschluss
Die Hausanschlussleitung stellt die Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz (Hauptleitungen im Straßenbereich oder Gehwegbereich) und der Kundenanlage (Trinkwasserhausinstallation) dar. Sie beginnt an der Abzweigstelle an der Hauptleitung und endet an der Hauptabsperreinrichtung (erstes Ventil auf dem Grundstück des Kunden; in der Regel das Ventil vor dem Wasserzähler).
Die Hausanschlussleitung gehört zu den Betriebsanlagen der Verbandsgemeindewerke Montabaur. Die Verantwortung für den Hausanschluss endet hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. der Wasserzählerhalterung.
Die endgültige Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz über den Hausanschluss mit der Kundenanlage erfolgt über den Einbau des Wasserzählers. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen.
Mit der Zahlung der Hausanschlusskosten Ihrerseits, übernehmen wir zeitlich unbegrenzt das Unterhaltungs- und Erneuerungsrisiko für Ihren Hausanschluss.
Beantragung Wasserhausanschluss
Die Herstellung eines Hausanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung muss rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung nur durch den Grundstückseigentümer und mit Original-Unterschrift erfolgen kann.
Füllen Sie den „Antrag für einen Wasserhausanschluss“ sowie den „Privatrechtlichen Anschluss- und Versorgungsvertrag“ bitte vollständig aus. Bitte senden Sie alle ausgedruckten Unterlagen (von allen Grundstückseigentümern unterschrieben im Original an uns zurück. (E-Mails, Faxe oder Kopien können wir nicht anerkennen). Denken Sie daran, den Vertrags zweifach einzureichen. Die Ausfertigung Anschlussnehmer erhalten Sie nach Gegenzeichnung durch uns wieder zurück.
Aus Ihrer Baugenehmigung benötigen wir folgende Kopien, die Sie Ihrem Antrag bitte beifügen oder uns mailen oder faxen, damit eine Bearbeitung erfolgen kann:
- Einen Lageplan des Grundstückes mit Einzeichnung der/des Gebäude(s) im Maßstab 1:1000
- Einen Grundriss des Kellergeschosses (bei fehlender Unterkellerung: Grundriss des Erdgeschosses) mit Einzeichnung des gewünschten Zählerstandortes einschließlich Leitungsführung dorthin.
- Nachweis des Architekten über den umbauten Raum der/des Gebäude/s nach DIN 277.
- Nachweis des Architekten über die Brutto-Grundfläche der/des Gebäude/s (= insgesamt bebaute Fläche).
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragsstellung behilflich. Besuchen Sie uns einfach nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus. Bringen Sie dann bitte Ihre Bauakte (Baugenehmigung) mit.
Erst nachdem Antrag und Vertrag mit Original-Unterschriften und den erforderlichen Unterlagen komplett bei uns vorliegen, ergeht ein Arbeitsauftrag an unsere Monteure. Die „Mitteilung des Installationsunternehmens“ benötigen wir ausgefüllt und unterzeichnet erst zurück, sobald Ihr Installateur feststeht.