Sterbefall

Sie haben einen Sterbefall in der Familie?

Was ist zu tun?

Beim Tod eines Familienmitglieds möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine Hilfestellung bieten.

Die Anzeige des Sterbefalles obliegt

  • jeder Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • der Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jeder anderen Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenhäusern oder Altenheimen ist die Leitung der Anstalt zur schriftlichen Anzeige verpflichtet

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen. Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem beauftragten Bestattungsinstitut zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Das Bestattungsinstitut zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.

Zeigt einer der Hinterbliebenen der verstorbenen Person den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen. Die Person, die den Sterbefall beim Standesamt anzeigt, muss Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Für die Meldung eines Sterbefalles ist das Standesamt Montabaur zuständig, wenn sich der Sterbefall in der Verbandsgemeinde Montabaur ereignet hat. 

 

Fristen

Der Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.


Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei einem Sterbefall vorzulegen:

  • Todesbescheinigung der Ärztin/des Arztes, die/der die sogenannte Leichenschau vorgenommen hat.
  • Der Personalausweis der verstorbenen Person oder eine von der Meldebehörde ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe der Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit (nur erforderlich, wenn die verstorbene Person nicht in der Verbandsgemeinde Montabaur gemeldet war). 
  • Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wenn die verstorbene Person ledig war. 
  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, wenn die verstorbene Person verheiratet war. 
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister, wenn die verstorbene Person verpartnert war.
  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn die verstorbene Person geschieden war. 
  • Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Auflösungsurteil oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk, wenn die Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person aufgelöst war.
  • Eheurkunde und Sterbeurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck / eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, wenn die verstorbene Person verwitwet war.
  • Sofern der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist, ist zusätzlich die schriftliche Sterbefallanzeige des Krankenhauses bzw. Altenheimes vorzulegen.

 

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Alle genannten Urkunden und ggfls. Übersetzungen sind als Originale und nicht als Kopie vorzulegen.

 

Gebühren

  • 13,00 Euro für die Sterbeurkunde, jede weitere Urkunde 6,50 Euro
  • 19,00 Euro für die Ausstellung einer Bestattungsgenehmigung 
  • 20,00 Euro für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn die Leiche in ein anderes Bundesland verbracht wird 
  • 25,00 Euro für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses, wenn die Leiche ins Ausland verbracht wird

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen aus.

Wenn die Bestattung auf einem kommunalen Friedhof in der Verbandsgemeinde Montabaur erfolgen soll, ist die Bestattung bei der Friedhofsverwaltung Montabaur anzumelden.