Bild zeigt Kirchenbänke

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts ist gegenüber der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu erklären. Bei Fehlen eines Wohnsitzes gegenüber der für den gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person zuständigen Behörde.

Zuständige Behörde in der Verbandsgemeinde Montabaur ist das Standesamt. Wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Montabaur haben, können Sie vor den Standesbeamtinnen in Montabaur den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mündlich erklären. Die Austrittserklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Über die mündliche Erklärung wird eine Niederschrift aufgenommen. Schriftliche Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt sein. Über die Erklärung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Für geschäftsunfähige Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter:innen, denen das Sorgerecht zusteht, den Austritt erklären.

Der Austritt kann nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden. Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag. Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz.

Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Ausweispapier
  • wenn vorhanden, das Stammbuch der Eltern, in dem Ihre Taufdaten enthalten sind

 

Gebühren

Für die Entgegennahme und Bearbeitung einer mündlichen oder schriftlichen Austrittserklärung einschließlich der Erteilung einer Austrittsbescheinigung wird in Rheinland-Pfalz eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Die Gebühr wird auch bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Austrittserklärungen für jede Erklärung gesondert erhoben. WICHTIGER HINWEIS: Die Zahlung ist ausschließlich mit EC-Karte möglich!