Bestattungsarten

Bestattungsarten

Bei der Bestattung ist die Würde der/des Toten und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit zu beachten. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der/des Verstorbenen maßgebend.

Die Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung (Bestattung einer Leiche in einem Sarg in einer Grabstätte)
  • Feuerbestattung (Einäscherung einer Leiche und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte)
  • Seebestattung (Diese Bestattungsform befreit von der Pflicht, die Beisetzung auf einem Friedhof erfolgen zu lassen. Es bedarf jedoch einer Ausnahmegenehmigung. Die Urne muss aus einem Material bestehen, das sich im Meerwasser schnell auflöst. Sie muss mit Sand oder Kies beschwert werden, damit sie nicht auf der Meeresoberfläche schwimmt; mit der Seebestattung ist eine Reederei zu beauftragen.)

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes (Standesamt Montabaur).

Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

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