Voraussetzung für den digitalen Bauantrag ist eine BUND-ID oder „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Hierfür benötigen Nutzer ein zentrales Konto im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes und können dann die zugehörige ID als Authentifizierungsmittel gegenüber Behörden verwenden. Mithilfe der BUND-ID oder des MUK melden sich Bauherren und Planende im Portal „Digitale Baugenehmigung“ unter https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-westerwaldkreis an. Sämtliche Angaben werden online eingegeben und alle erforderlichen Dokumente wie Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und Nachweise digital als PDF-Dateien hochgeladen. Die Bauaufsicht prüft sämtliche Unterlagen und beteiligt auch die Fachbehörden digital. Die weitere Kommunikation verläuft ebenfalls elektronisch über das Portal. Die abschließende Baugenehmigung kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
„Mit dem Verfahren wird den langjährigen Forderungen von Bauherrn und Architekten nach einem modernen und transparenten Ablauf Rechnung getragen“, erklärt der Leiter des Kreisbauamtes Armin Bendel und ergänzt: „Die Plattform selbst ist übersichtlich und intuitiv gestaltet. Die Legitimation über die Bund-ID wird zunächst für manche Bauherrn gewöhnungsbedürftig sein, es überwiegen jedoch die Vorteile.“
Mit der Umstellung wird der bisherige Weg der Einreichung der Bauunterlagen über die jeweils zuständige Verbandsgemeinde als Verfahren abgeschafft. Nunmehr wird der Bauantrag, bis auf die so genannten Freistellungsverfahren, unmittelbar bei der Kreisverwaltung gestellt. Das Einreichen von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Verlängerungsanträgen und Freistellungsanzeigen erfolgt über den oben genannten Link.


