Peter Faulhaber wurde zum neuen Schiedsmann ernannt

Peter Faulhaber ist neuer Schiedsmann in der Verbandsgemeinde Montabaur. Er tritt die Nachfolge von Hans-Joachim Bartsch an, der dieses Ehrenamt 17 Jahre ausgeübt hatte. Faulhaber ist, wie zuvor Bartsch, im Schiedsamtsbezirk IV tätig, zu dem die Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nentershausen, Nomborn, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen gehören. In einer Feierstunde am Amtsgericht ernannte Direktor Ralf Tries den neuen Schiedsmann Peter Faulhaber förmlich und verabschiedete Hans-Joachim Bartsch.

Im Rahmen einer Feierstunde im Amtsgericht Montabaur wurde Peter Faulhaber zum neuen Schiedsmann ernannt und sein Vorgänger Hans-Joachim Bartsch verabschiedet.
Im Rahmen einer Feierstunde im Amtsgericht Montabaur wurde Peter Faulhaber zum neuen Schiedsmann ernannt und sein Vorgänger Hans-Joachim Bartsch verabschiedet. Das Bild zeigt (v.l.) Direktor Ralf Tries, Peter Faulhaber, Hans-Joachim Bartsch, den Ersten Beigeordneten Andree Stein und die Geschäftsleiterin Ute Kasper-Perscheid.

Schiedspersonen werden vom Amtsgericht bestellt und sind diesem auch zugeordnet. Das Vorschlagsrecht hat allerdings die jeweilige Verbandsgemeinde. In seiner letzten Sitzung hatte der Verbandsgemeinderat einstimmig für Peter Faulhaber gestimmt. Peter Faulhaber wohnt in Görgeshausen. Er ist 61 Jahre alt und arbeitet als Betriebswirt und Datenanalyst. Als Schiedsmann ist er ehrenamtlich tätig. Durch sein Engagement möchte er den sozialen Zusammenhalt auch in Konfliktlagen fördern.

Hans-Joachim Bartsch scheidet nach 17 Jahren aus seiner ehrenamtlichen Schiedsamtstätigkeit aus. Für seinen langjährigen und engagierten Einsatz dankten ihm Amtsgerichtsdirektor Ralf Tries, die Geschäftsleiterin Ulrike Kasper-Perscheid und für die Verbandsgemeinde Montabaur deren Erster Beigeordneter Andree Stein. Tries würdigte das besonnene und bürgernahe Auftreten von Bartsch in dessen großem Einsatzgebiet. Eine Vielzahl von Streitigkeiten konnten so im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung befriedet werden. Für die Verbandsgemeinde Montabaur hob Stein die Bedeutung der langjährigen Schiedstätigkeit von Bartsch als wichtigen Bestandteil für ein gutes Miteinander hervor.

Der Gang zur Schiedsperson bietet bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann deren Kontaktdaten im Wochenblatt oder auf der Homepage der Verbandsgemeinde Montabaur finden.