Verwaltung

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Gemeinsam geht manches besser – Dieser Gedanke könnte die Regierung von Rheinland-Pfalz geleitet haben, als sie im Jahr 1972 die Verbandsgemeinden aus der Taufe hob. In den Verbandsgemeinden schließen sich mehrere Ortsgemeinden und (kleinere) Städte zu einer Verwaltungseinheit zusammen und erledigen bestimmte überörtliche Aufgaben gemeinsam. Dazu gehören die Trägerschaft für Grund- und Realschulen plus, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der Brandschutz und technische Hilfen, das Melde- und Ordnungswesen sowie die Flächennutzungsplanung. Neben diesen eigenen Aufgaben führt die Verbandsgemeindeverwaltung die Geschäfte der angehörigen Ortsgemeinden und Städte in deren Namen und Auftrag. Als eigenständige Gebietskörperschaft hat die Verbandsgemeinde ein eigenes, von den Bürgerinnen und Bürgerrn gewähltes Parlament: den Verbandsgemeinderat. An der Spitze der Verwaltung und des Rates steht der hauptamtliche Bürgermeister der Verbandsgemeinde.

Die Ortsgemeinden und Städte bleiben eigenständig und haben eigene Ortsbürgermeister und Gemeinderäte. Diese regeln örtliche Angelegenheiten wie den Bau von Gemeindestraßen, den Bau und die Unterhaltung von Sportstätten, Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäusern, Friedhöfen usw.


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