Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Entwurf
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern gem. § 97 Gemeindeordnung (GemO) ab 26.01.2026 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Sachgebiet 1.4 - Finanzen, Haushalt, Steuern - Zimmer 109. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 2025 durch die Einwohnerinnen und Einwohner sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 26.01.2026 bei der o. g. Stelle schriftlich einzureichen.
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates haben die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2025 am 07.04.2025 beschlossen und verabschiedet.
Der Haushaltsplan 2025 gliedert sich nach den Grundzügen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Diese sind ihrerseits in einzelne Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte unterteilt. Nähere Informationen erhalten Sie in dem als PDF-Dokument hinterlegten Haushaltsplan.


