Bauklötze

Stadtsanierung

stadtsanierung

Die Sanierung in der Stadt Montabaur begann bereits in den 1970er Jahren mit dem ersten Sanierungsgebiet. Diesem folgten in den nachfolgenden Jahrzenten weitere Teilbereiche von Montabaur. Ziel ist es in erster Linie, die mit Funktionsverlusten und strukturellen Wandlungsprozessen konfrontierten Innenstädte an veränderte Rahmenbedingungen sowie Anforderungen anzupassen und somit einen Beitrag zur Innenentwicklung zu leisten.

Der Kernbereich des derzeitigen Programmgebietes ist bereits seit 2008 als Sanierungsgebiet ausgewiesen und wurde Ende 2016 erweitert zu dem Sanierungsgebiet „Innenstadt“, dieses ist nach § 142 BauGB als umfassendes Sanierungsverfahren festgesetzt. Der Förderzeitraum für die Umsetzung innerhalb des Gebietes wurde auf 8 Jahre festgesetzt.

Förderfähig sind

  • die Instandsetzung und Modernisierung stadtbildprägender Gebäude einschließlich ihrer energetischen Sanierung,
  • die Aufwertung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze),
  • die Durchführung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen zur Wiedernutzung leerstehender bzw. untergenutzter Gebäude oder Brachflächen (auch städtebaulich verträgliche Zwischennutzungen),
  • die Einrichtung bzw. Einbeziehung eines City-Managements

Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist ein Beratungsgespräch und ein schriftlicher Vertrag (Modernisierungsvereinbarung) zwischen der Stadt und dem Maßnahmenträger (Eigentümer) vor dem Maßnahmenbeginn. Die Förderung erfolgt als verlorener Zuschuss und wird im Regelfall auf einen bestimmten Prozentsatz (max. 30 %) der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt Montabaur und der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion).