Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

    Hinweis: Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme. Wenn Sie ihn zweimal hintereinander beantragen wollen, kann die zuständige Behörde dies ablehnen.

  • Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
    • Sie sind in Deutschland gemeldet
    • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
    • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis oder Reisepass
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • sorgeberechtigte Elternteile:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
        • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
      • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
        • Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur

    Bitte beachten:

    Bei der Beantragung eines Personalausweises für unter 16jährige muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein (Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sind verpflichtend!). Zudemm muss vom nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteil eine schriftliche  Einverständniserklärung vorgelegt werden (siehe Formulare).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur

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