Gewerbeamt

gewerbeamt

Was ist ein Gewerbe

Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.

Folgend aufgeführte Bereiche zählen nicht als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und werden daher auch nicht bei uns angemeldet. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft (vgl. § 3 HGB im Umkehrschluss).
  • Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. § 105 Absatz 2 Satz 1 HGB im Umkehrschluss)
  • Freie Berufe, denen in selbstständiger Tätigkeit nachgegangen wird, die jedoch im Gegensatz zur gewerblichen Selbstständigkeit in der Regel besondere berufliche Qualifikationen, höhere Bildung oder schöpferische Begabung erfordern und der Erbringung von Dienstleistungen höherer Art dienen. § 18 Absatz 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz [EStG] nennt die folgenden Beispiele: „die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe“. Nicht erfasst sind Apotheker und Heilpraktiker (vgl. auch § 6 Absatz 1 Satz 2 Gewerbeordnung [GewO]).
  • Künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten, die unter Umständen bereits von der Ausnahme der freien Berufe erfasst sein können.
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
  • Unterrichtswesen

Grundsätzlich genügt die einfache Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO. Jedoch gibt es einige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, die vor der Anmeldung insbesondere eine umfangreiche Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich machen. Untenstehend finden Sie daher die Verlinkungen zum Bereich der normalen Gewerbemeldung und zu den einzelnen erlaubnispflichtigen Gewerben.


Keine Leistungen gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Die Onlineterminvereinbarung steht am Freitag, 05.12.2025, von 9 bis 10 Uhr nicht zu Verfügung. 

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern