Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie freundlich an den Winterdienst erinnern. Damit Straßen und Gehwege auch bei Schnee und Eis sicher bleiben, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst vor dem eigenen Grundstück durchzuführen. Das gilt für Geh- und Fußwege, auch für Gässchen, Verbindungswege und ähnliche Durchgänge.
Gibt es keinen Gehweg, gilt ein Streifen von 1,5 m Breite entlang des Grundstücks als zu räumender Gehweg.
Streuen: bitte möglichst ohne Salz
Zum Streuen sollte nach Möglichkeit auf Salz verzichtet werden. Sand, Splitt, Granulat, Asche oder Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Nur bei Glatteis (zum Beispiel Eisregen) kann Salz ausnahmsweise in geringen Mengen verwendet werden.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Bitte lagern Sie den Schnee nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück. Wenn das nicht möglich ist, bitte am Gehwegrand, ohne die Straßenrinne zu blockieren, damit Tauwasser gut ablaufen kann.
Parken: so helfen Sie dem Winterdienst
Geparkte Fahrzeuge erschweren den Winterdienst besonders an engen Stellen, in Steigungs- oder Gefällebereichen sowie an Kreuzungen und Einmündungen. Verantwortungsbewusstes Parken, wenn möglich in Garagen oder Einfahrten, trägt spürbar dazu bei, dass Räumfahrzeuge besser durchkommen.
Wichtig: Schnee nicht auf die Straße schaufeln
Bitte schaufeln Sie Schnee nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn. Das gefährdet den Verkehr und führt außerdem häufig zu Ärger, wenn der Schneepflug den Schnee später wieder auf den Gehweg zurückdrückt.
Weitere Details zum Winterdienst finden Sie in den jeweils gültigen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden. Diese können Sie während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltung einsehen oder hier online abrufen.


