In den vergangenen Wochen häufen sich Beschwerden über freilaufende Hunde – sowohl innerhalb bebauter Ortslagen als auch auf Feldwegen und außerhalb der Ortschaften. Das nehmen wir zum Anlass, unmissverständlich auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 9. November 2012 hinzuweisen.
Die Regelung ist eindeutig:
- Innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde ausschließlich angeleint geführt werden.
- Außerhalb bebauter Ortslagen gilt: Sobald sich andere Personen nähern, sind Hunde unverzüglich und ohne Aufforderung anzuleinen.
- Auch auf nicht eingefriedeten Privatgrundstücken besteht Leinenpflicht.
Diese Vorgaben dienen dem Schutz von Menschen, anderen Tieren und nicht zuletzt auch der Hunde selbst.
Sie sind nicht optional, sondern verbindlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen: Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden. Bei entsprechenden Verstößen oder Anzeigen werden konsequent ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Sicherheit geht vor – auch beim Gassigehen.