Wählerverzeichnis zur Landtagswahl eintragen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde-/Verbands-/Stadtverwaltung führt für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten, das sogenannte Wählerverzeichnis. Sie dürfen bei der Landtagswahl nur dann wählen, wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen. Als stimmberechtigte Person werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind.

    Die Gemeinde-/Verbands-/Stadtverwaltung informiert Sie über die Landtagswahl spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl mit der schriftlichen Wahlbenachrichtigung. Sofern Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde-/Verbands-/Stadtverwaltung sofort nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sind Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, wird empfohlen, um Aufklärung zu bitten. Halten Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig, können Sie bis spätestens zum 16. Tag vor der Wahl  Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

    Melden Sie als stimmberechtigte Person nach dem 42. Tag vor der Wahl und spätestens am 21. Tag vor der Wahl Ihren Hauptwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz um, werden Sie bei der Anmeldung über die Möglichkeit eines Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes belehrt.

    Ebenso können Sie, sofern Sie wohnsitzlos in Deutschland sind und sich sonst in Rheinland-Pfalz gewöhnlich aufhalten, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

  • Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Gemeinde-/Verbands-/Stadtverwaltung stellen. Sie müssen den Antrag persönlich und handschriftlich unterschreiben.

  • Voraussetzungen

    Sie werden auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie stimmberechtigt   sind.  Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Formulierung „Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis“
      • Familienname und Vorname
      • Geburtsdatum
      • genaue Anschrift
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag muss spätestens am 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Stelle eingehen.

  • Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Wenn Ihr Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis von der Gemeinde, der Verbandsgemeinde oder der Stadtverwaltung abgelehnt wird, erhalten Sie schnellstmöglich eine Nachricht darüber.

    Gegen die Entscheidung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Auf diese Möglichkeit werden Sie hingewiesen. Gegen die Entscheidung der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung über Ihren Einspruch können Sie binnen zwei Tagen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde an die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter einlegen. Über die Beschwerde wird spätestens am vierten Tag vor der Wahl entschieden. Die Entscheidung wird Ihnen bekannt gegeben. Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren ist sie endgültig.

  • Weiterführende Informationen

    • Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, ist Ihre Hauptwohnung zur Bestimmung Ihres Stimmbezirks entscheidend . Welche von mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist, wird nach den rechtlichen Vorschriften bestimmt.
    • Erfolgt die Eintragung auf Antrag wegen eines Wohnungsumzugs wird die Gemeinde-/Verbands-/Stadtverwaltung Ihres bisherigen Wohnortes benachrichtigt, um sie dort aus dem Wählerverzeichnis zu streichen. Damit wird die Möglichkeit einer Doppelwahl ausgeschlossen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Die Onlineterminvereinbarung steht am Freitag, 05.12.2025, von 9 bis 10 Uhr nicht zu Verfügung. 

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern