Hundehaltung Abmeldung

Grundsteuer- jährliche Zahlung beantragen
Hundesteuer
Hundesteuer - Verlustanzeige der Hundemarke
Steueramt - Namens- / Adressänderung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Montabaur

    Die aktuellen Hundesteuersatzungen finden sie unter der jeweiligen Ortsgemeinde

  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Die Onlineterminvereinbarung steht am Freitag, 05.12.2025, von 9 bis 10 Uhr nicht zu Verfügung. 

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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