Hinweis für landwirtschaftliche Betriebe

Hinweis für landwirtschaftliche Betriebe

Für die landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur, deren häusliche Abwässer in das öffentliche Kanalnetz der Verbandsgemeindewerke Montabaur eingeleitet werden, besteht die Möglichkeit die im Rahmen der Tierhaltung abzusetzenden Kanalgebühren zu beantragen.

Die Einstellung der Viehhaltung kann ebenfalls über dieses Formular mitgeteilt werden.

Der Stichtag für das abzurechnende Jahr ist auf den 04. Dezember des Abrechnungsjahres festgesetzt. Zur Einreichung des entsprechenden Formulars ist eine Ausschlussfrist zum 31.12. des jeweiligen Jahres festgesetzt. 

Das Formular können Sie hier downloaden:


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