Sie möchten heiraten - was ist zu tun?
Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal Ihren Trautermin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen. Vor dem eigentlichen Termin ist zunächst die "Anmeldung zur Eheschließung" erforderlich. Diese müssen Sie in dem Standesamt vornehmen, in dessen Gemeinde Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Haben Sie verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Die Eheschließung selbst kann in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Verlobten anwesend sein. Ein verhinderte Person kann aber auch durch Vollmacht die andere Person zur Anmeldung ermächtigen.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher beim Standesamt beraten zu lassen.
Besonderheiten
Bei der Beteiligung ausländischer Mitbürgerinnen oder Mitbürger sollte in jedem Fall zunächst ein telefonischer oder persönlicher Kontakt mit dem Standesamt erfolgen. Gerne senden wir Ihnen bei Bedarf eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen für eine Eheschließung zu.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen aus. Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit uns.
Zur Vorbereitung der Anmeldung der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten vorab online an das Standesamt zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Online-Anmeldung Ihrer Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungsdatum vornehmen dürfen. Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist dennoch erforderlich.
Für die online-Anmeldung nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:
Voranmeldung der Eheschließung
Eheschließung an Samstagen
Neben Eheschließungen während der allgemeinen Öffnungszeiten unserer Verwaltung bieten wir als besonderen Service für Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur Trauungen grundsätzlich an jedem 1. Samstagvormittag im Monat an. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Für das Jahr 2026 sind folgende Termine (unter Vorbehalt) für Samstagstrauungen vorgesehen:
- 10.01.2026
- 07.02.2026
- 07.03.2026
- 11.04.2026
- 09.05.2026
- 06.06.2026
- 04.07.2026
- 01.08.2026
- 05.09.2026
- 10.10.2026
- 07.11.2026
- 05.12.2026


