Hundesteuer

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden und Städten erhoben.


Die Festlegung des Steuerbetrages erfolgt jährlich im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat.


Aktuelle Steuerbeträge finden sie hier.

Ein Hund ist 14 Tage nach Anschaffung beim Steueramt meldepflichtig und nach Vollendung des 3. Lebensmonats des Hundes auch steuerpflichtig.


Die Steuer ist grundsätzlich in 4 Raten abzuführen, welche terminlich festgelegt sind.

Die Teilbeträge sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres fällig.

Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen, die in 2 Raten oder in einem Gesamtbetrag zu begleichen sind.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte ihrem Steuerbescheid.


Ein entsprechendes Formular zur An- oder Abmeldung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Bitte machen Sie auch von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung Gebrauch.

DescriptionFilenameSizeDate
PDF-DokumentAn und Abmeldung Hundesteuer.pdf13.9 KB2010-08-25
PDF-DokumentEinzugsermaechtigung für Privatpersonen.pdf111.2 KB2009-08-26
Hebeliste Hundsteuer -2012-.pdf12.9 KB2012-01-19

Nähere Informationen erhalten Sie bei:


Christa Held

- Steueramt -

Telefon (02602) 126 – 135

Fax        (02602) 126 – 150

cheld@montabaur.de

 

Andrea Remy

- Steueramt -

Telefon (02602) 126 – 135

Fax        (02602) 126 – 150

aremy@montabaur.de

Verbandsgemeinde Montabaur

Kontakt

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 Do  08.00 - 12.30 Uhr
 14.00 - 18.00 Uhr
 Fr  08.00 - 12.30 Uhr
 (Bürgerbüro durchgehend)