Kindergärten

In der Verbandsgemeinde Montabaur bieten 23 Kindergärten Kinderbetreuung an.

 

Von diesen Betreuungseinrichtungen stehen

 

  • 10 Kindergärten in kommunaler (gemeindlicher) und
  • 13 Kindergärten in freier (kirchlicher)

Trägerschaft.


Der Kindergarten ist zu einer unverzichtbaren Erziehungs- und Bildungseinrichtung für unsere Kinder geworden. Die Institution "Kindergarten" soll dazu dienen, durch verschiedene Angebote die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Aus diesem Grund wurde der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Jahre 1996 im Kindertagesstättengesetz festgeschrieben. Seit dem 01.08.2010 haben Kinder, die 2 Jahre alt sind, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Teilzeit-Betreuung im Kindergarten. Anspruchspartner ist, beispielsweise wenn ein Kindergarten voll belegt ist, das Jugendamt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und nicht der (Wohnsitz)Kindergarten. Ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz in einem bestimmten Kindergarten besteht nicht.

 

Die Regelbetreuung erfolgt in Teilzeit (vormittags und nach einer Pause nachmittags). Alternativ bieten viele Kindergärten, in denen die Kinder „teilzeitbetreut“ werden, flexible, verlängerte Öffnungszeiten an Vormittagen an.


Für Eltern, die für ihre Kinder eine ganztägige Betreuung - durchgehend von vormittags bis nachmittags, einschließlich Mittagessen - wünschen, bieten ab dem 01.01.2013, bis auf den Kindergarten St. Peter in Montabaur, alle Kindergärten in der Verbandsgemeinde Montabaur Ganztagsplätze (GZ) an. Ein Rechtsanspruch auf dieses Ganztagsangebot besteht jedoch nicht.

 

Darüber hinaus sind in vielen Kindergärten erweiterte (limitierte) Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren, so genannte U3-Plätze, eingerichtet. Auf dieses freiwillige Zusatzangebot besteht jedoch kein Rechtsanspruch.


Die Betreuungsangebote in unseren Kindergärten werden kontinuierlich attraktiviert und erweitert. Welches Betreuungsmodell der für Sie zuständige Kindergarten aktuell anbietet - Ganzzeitbetreuung, U3-Plätze oder flexible Öffnung - erfragen Sie bitte bei Ihrer Kindergartenleitung, dem Kreisjugendamt oder den Sachbearbeitern für Kindertagesstätten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.


Allgemeine Fragen zur Kinderbetreuung in der Verbandsgemeinde Montabaur beantworten Ihnen gerne die Sachbearbeiter für Kindertagesstätten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:


Peter Kamith

- Kindertagesstätten -

Telefon (0 26 02) 126 - 326

Fax        (0 26 02) 126 - 255

pkamith@montabaur.de


Christiane Becker

- Kindertagesstätten -

Telefon (0 26 02) 126 - 314

Fax        (0 26 02) 126 - 255

cbecker@montabaur.de

 

Uwe Kusber

- Bildung & Soziales -

Telefon (0 26 02) 126 - 318

Fax        (0 26 02) 126 - 255

ukusber@montabaur.de


 

Zu dem für Ihr Kind zuständigen Kindergarten leitet Sie ein "Klick" auf Ihre Wohnsitzgemeinde weiter:


Verbandsgemeinde Montabaur / Kindertagesstätten

Kontakt

  Verbandsgemeindeverwaltung
  Konrad-Adenauer-Platz 8
  56410 Montabaur
  Telefon (0 26 02) 126 - 0    
  Fax (0 26 02) 126 - 150

  Info@montabaur.de

  Bürgerbüro
  Konrad-Adenauer-Platz 8
  56410 Montabaur
  Telefon (0 26 02) 126 - 123    
  Fax (0 26 02) 126 - 315

  Buergerbuero@
  montabaur.de

 
 Öffnungszeiten:
 Mo - Mi
 
 08.00 - 12.30 Uhr
 14.00 - 16.00 Uhr
 Do  08.00 - 12.30 Uhr
 14.00 - 18.00 Uhr
 Fr  08.00 - 12.30 Uhr
 (Bürgerbüro durchgehend)