Beiträge und Gebühren

Elternbeiträge

Der Besuch eines Kindergartens ist für Kinder ab 2 Jahren seit dem 01.08.2010 beitragsfrei.

Für Kinder unter 2 Jahren wird für den Besuch eines Kindergartens vom Träger des Kindergartens ein einkommensabhängiger Elternbeitrag erhoben. Die maßgebliche Einkommensstufe wird auf Antrag der Eltern durch das Kreisjugendamt ermittelt. Entsprechende Anträge können die Eltern beim Jugendamt des Westerwaldkreises oder bei der Kindergartenleitung erhalten. Der einkommensabhängige Elternbeitrag wird durch das Jugendamt des Westerwaldkreises jährlich neu festgesetzt. Seit dem 01.08.2010 beträgt der monatliche Elternbeitrag


  • 39,75 €/Monat und Kind in der niedrigsten Einkommensstufe (Stufe 1, bei 3 Kindern in der Familie) und
  • 264,00 €/Monat und Kind in der höchsten Einkommensstufe (Stufe 5, bei 1 Kind in der Familie).
  • Das Mittagessen wird, sofern angeboten, gesondert abgerechnet.


Leben in einer Familie mehrere Kinder, ermäßigt sich der Elternbeitrag in Abhängigkeit davon, für wie viele Kinder ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Elternbeitrag vermindert sich bei einer
  • 2-Kindfamilie um 1/3 des Grundbetrages,
  • 3-Kindfamilie um 2/3 des Grundbetrages,

für jedes Kind, das den Kindergarten besucht.

Familien mit 4 oder mehr Kindern zahlen keinen Elternbeitrag mehr.


Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, den Erlass des Elternbeitrages beim Kreisjugendamt zu beantragen. Das heißt, das Kreisjugendamt übernimmt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, den Elternbeitrag. Der Erlassantrag ist an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu richten. Sie können im Kindergarten oder bei der Kreisverwaltung abgeholt werden. Das Kreisjugendamt übernimmt den Elternbeitrag der stets ab dem Monat der Antragstellung bei der Kreisverwaltung und nicht rückwirkend.

Der Elternbeitrag ist ein Monatsbetrag und wird in voller Höhe zum Anfang eines jeden Monats fällig, in dem das Kind im Kindergarten angemeldet ist. Er ist unabhängig davon zu zahlen, ob das Kind den Kindergarten tatsächlich besucht. Auch während möglicher Schließungszeiten des Kindergartens (z.B. Ferien, Brückentage, etc.) ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu entrichten.

 

Es wird empfohlen, den Elternbeitrag im Wege des Lastschrifteinzugverfahrens zu zahlen. Diese Möglichkeit erleichtert den Eltern und auch dem Träger des Kindergartens die Arbeit. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist bei einer Beitragsänderung keine erneute Einzugsermächtigung erforderlich. Daueraufträge bei der Bank müssen entsprechend des aktuellen Elternbeitrages regelmäßig geändert werden. Der monatliche Elternbeitrag ist auf eines der Konten der Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Verbandsgemeinde Montabaur / Kindertagesstätten

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