Beiträge und GebührenElternbeiträge Der Besuch eines Kindergartens ist für Kinder ab 2 Jahren seit dem 01.08.2010 beitragsfrei. Für Kinder unter 2 Jahren wird für den Besuch eines Kindergartens vom Träger des Kindergartens ein einkommensabhängiger Elternbeitrag erhoben. Die maßgebliche Einkommensstufe wird auf Antrag der Eltern durch das Kreisjugendamt ermittelt. Entsprechende Anträge können die Eltern beim Jugendamt des Westerwaldkreises oder bei der Kindergartenleitung erhalten. Der einkommensabhängige Elternbeitrag wird durch das Jugendamt des Westerwaldkreises jährlich neu festgesetzt. Seit dem 01.08.2010 beträgt der monatliche Elternbeitrag
für jedes Kind, das den Kindergarten besucht. Familien mit 4 oder mehr Kindern zahlen keinen Elternbeitrag mehr. Der Elternbeitrag ist ein Monatsbetrag und wird in voller Höhe zum Anfang eines jeden Monats fällig, in dem das Kind im Kindergarten angemeldet ist. Er ist unabhängig davon zu zahlen, ob das Kind den Kindergarten tatsächlich besucht. Auch während möglicher Schließungszeiten des Kindergartens (z.B. Ferien, Brückentage, etc.) ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu entrichten.
Es wird empfohlen, den Elternbeitrag im Wege des Lastschrifteinzugverfahrens zu zahlen. Diese Möglichkeit erleichtert den Eltern und auch dem Träger des Kindergartens die Arbeit. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist bei einer Beitragsänderung keine erneute Einzugsermächtigung erforderlich. Daueraufträge bei der Bank müssen entsprechend des aktuellen Elternbeitrages regelmäßig geändert werden. Der monatliche Elternbeitrag ist auf eines der Konten der Verbandsgemeindekasse zu überweisen. | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro
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