Sie haben einen Sterbefall in der Familie?Was ist zu tun?
Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine Hilfestellung bieten.
Die Anzeige des Sterbefalles obliegt
Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenhäusern oder Altenheimen ist der Leiter der Anstalt zur schriftlichen Anzeige verpflichtet
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen. Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem beauftragten Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen. Derjenige, der den Sterbefall beim Standesamt anzeigt, muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Für die Meldung eines Sterbefalles ist das Standesamt Montabaur zuständig, wenn sich der Sterbefall in der Verbandsgemeinde Montabaur ereignet hat.
Fristen Unterlagen Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
zusätzlich
sofern der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist, ist zusätzlich die schriftliche Sterbefallanzeige des Krankenhauses bzw. Altenheimes vorzulegen.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Alle genannten Urkunden und ggfls. Übersetzungen sind als Originale und nicht als Kopie vorzulegen.
Gebühren
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen aus. | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro
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