LebenspartnerschaftHaben Sie sich entschlossen, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einzugehen? Seit dem 01.01.2009 haben Sie die Möglichkeit, vor dem Standesbeamten eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Allerdings bedarf dies einer gewissen "Vorarbeit". Um Ihnen (und auch uns) die Arbeit zu erleichtern, hier einige Hinweise: Damit Sie eine Planungsgrundlage erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst einmal einen Termin und Ihre Wunschzeit reservieren zu lassen.
Vor dem eigentlichen Termin ist zunächst die "Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft" erforderlich. Diese müssen Sie in dem Standesamt vornehmen, in dessen Gemeinde einer der Lebenspartner seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Haben die Partner verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen. Die Begründung selbst kann in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Ein verhinderter Partner kann aber auch durch Vollmacht den anderen Partner zur Anmeldung ermächtigen.
Unterlagen
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher beim Standesamt beraten zu lassen.
Im allgemeinen sind folgende Unterlagen erforderlich:
zusätzlich
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Alle genannten Urkunden und ggfls. Übersetzungen sind als Originale und nicht als Kopie vorzulegen.
Besonderheiten Bei Beteiligung ausländischer Mitbürger sollte in jedem Fall zunächst eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erfolgen.
Gebühren
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen aus. | ![]() Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro
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