Was ist bei der Geburt Ihres Kindes zu tun?
Jedes, im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur, geborene Kind muss im Geburtenbuch des Standesamtes Montabaur registriert werden.
Fristen
Innerhalb einer Woche ist die Geburt beim Standesamt anzumelden. Im Falle einer Totgeburt ist das Standesamt spätestens am nächsten Werktag zu informieren.
Unterlagen
Mitzubringen sind in der Regel
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:
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Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke/Abschriften aus den Geburtenregistern der Eltern
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Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine begl. Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließung im Ausland: Original der Eheurkunde mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer; evtl. eine Bescheinigung über die Ehenamensführung)
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gültige Personalausweise, Reisepässe oder andere anerkannte Passersatzpapiere der Eltern
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eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren
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Vornamenserklärung, unterschrieben von beiden Ehegatten
bei einem Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
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Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke/Abschriften aus den Geburtenregistern der Eltern
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber
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ggfls. bereits abgegebene Sorgeerklärung
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ggfls. bereits abgegebene Namenserteilung
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gültige Personalausweise, Reisepässe oder andere anerkannte Passersatzpapiere der Eltern
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eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren
zusätzlich:
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Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine begl. Abschrift aus dem Familienbuch mit Auflösungsvermerk, wenn die Mutter geschieden ist
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Eheurkunde und Sterbeurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine begl. Abschrift aus dem Familienbuch mit Auflösungsvermerk, wenn die Mutter verwitwet ist
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Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine begl. Abschrift aus dem Familienbuch, wenn der Vater verheiratet ist
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht als Kopie vorzulegen.
Gebühren
10,00 € für die Geburtsurkunde, jede weitere Urkunde 5,00 €.
Bei jeder Geburt werden 3 gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für:
Für weitere Auskünfte vor allem auch in Bezug auf
stehen die Standesbeamtinnen gerne zur Verfügung.
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