Plakatieren / Verteilen von Flugblättern und Druckschriften (Werbeflyern)Sowohl das "wilde" Plakatieren als auch das Verteilen von Werbeflyern sind grundsätzlich verboten (§§ 2 und 3 der Gefahrenabwehrverordnung). Ausnahmen können auf Antrag genehmigt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: Nadine Lewandowski - Ordnungsamt - Telefon (02602) 126 - 183 Fax (02602) 126 - 252
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