Gefahren abwehren, die von haltenden und parkenden Fahrzeugen ausgehen, ist eine wichtige Aufgabe unserer Verkehrsüberwachungskräfte.
Die Probleme rücksichtslosen Parkens kennen wir alle:
- Gehwege werden blockiert, Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen
- im Haltverbot stehende Fahrzeuge behindern den fließenden Verkehr
- Nichtberechtigte nehmen Schwerbehinderten die wenigen Behindertenparkplätze weg
- Parken vor und gegenüber Grundstückseinfahrten behindert die Anwohner
- Müllabfuhr, Winterdienst, Busse und Lieferfahrzeuge werden durch Falschparker an der Durchfahrt gehindert
- Dauerparker verhindern, dass auch andere Autofahrer freie Parkplätze finden, um ihre Einkäufe zu erledigen.
Falschparker müssen mit Folgen rechnen
Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:
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Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle / mit Behinderung |
15 € / 25 € |
Parken im Bereich einer scharfen Kurve / mit Behinderung |
15 € / 25 €![]() |
Parken vor oder in einer amtl. gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt / mit Behinderung |
35 € / 50 € |
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Parken verbotswidrig auf dem Gehweg / mit Behinderung |
15 € / 25 €![]() |
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Parken ohne gültigen / sichtbar ausgelegten Parkschein im Bereich eines Parkscheinautomaten
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5 € |
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Parken im Fußgängerbereich / mit Behinderung
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30 € / 35 € |
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Parken im (absoluten) Haltverbot / mit Behinderung |
15 € / 25 € |
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Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen / mit Behinderung |
10 € / 15 € |
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Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte |
35 €
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Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Timo Maier-Wolf
- Ordnungsamt -
Telefon: (02602) 126 - 301
Fax (02602) 126 - 252
tmaierwolf@montabaur.de